Als Beamter in Nordrhein-Westfalen bekommst du im Ruhestand eine Pension, die sich nach deinem letzten Grundgehalt und deinen Dienstjahren richtet. Je länger du gearbeitet hast, desto höher fällt diese aus – maximal sind 71,75 % deines letzten Grundgehalts möglich.
Aber Achtung: Nicht alle Bezüge zählen mit. Zuschläge, Leistungsprämien oder Sonderzahlungen werden oft nicht angerechnet. Außerdem gibt es keine Rentenpunkte wie in der gesetzlichen Rente, sodass längere Auszeiten deine Pension direkt beeinflussen können.
Da sich die Pensionsregelungen in Zukunft ändern könnten und das Leben immer teurer wird, solltest du zusätzlich vorsorgen um finanziell abgesichert zu bleiben und deinen gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können.